Am Mittwoch, den 29.2.2012 hatte die R3b mit Frau Thelen die Gelegenheit, am Vormittag an verschiedenen Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Verhandelt wurden folgende Fälle; Ladendiebstahl Körperverletzung Rauschgifthandel und Rauschgiftmissbrauch Betrug Am Bezirksgericht Bregenz werden meist nur kleinere Fälle verhandelt. Dies bedeutet, dass z.B. Mord in die Zuständigkeit des Landesgerichts fällt.
Vergehen und Verbrechen mit Bestrafung bis maximal 3 Jahre werden am Bezirksgericht Bregenz verhandelt. Die Verhandlungen wurden vom Richter Dr. Christian Röthlin geführt. Wir haben sehr viele Informationen, unter anderem über den Aufbau des Strafgesetzbuches bekommen, über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung und wie die Höhe des Strafausmaßes berechnet wird.
Bei diesem Lehrgausgang haben wir viel Wissenswertes erfahren und neue Erkenntnisse gewonnen:
Zum Beispiel:
RSb- Briefe sollte man unbedingt entgegennehmen oder bei der Post abholen, denn ein RSb-Brief gilt ab dem Tag als zugestellt, an dem die Benachrichtigung über die Hinterlegung ausgestellt wurde.
Oder: Bleibt man als Angeklagter einer Gerichtsverhandlung ohne Entschuldigung fern, so wird man in diesem Fall in Abwesenheit verurteilt, vorausgesetzt man hat das 21. Lebensjahr vollendet. Für Angeklagte, die jünger sind, wird ein neuerlicher Termin vereinbart. Dieser Lehrausgang war sehr interessant und lehrreich für uns.
Die R3B