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Einstufungsprüfungen

Bei gleichzeitiger Erlernung von zwei Lehrberufen (gem. §5 Berufsausbildungsgesetz) oder kürzerer Dauer des Lehrverhältnisses (§13 Abs. 1 oder 2 des Berufsausbildungsgesetzes) kann die Aufnahme in eine höhere als die erste Stufe dann gewährt werden, wenn eine Einstufungsprüfung erfolgreich bestanden wurde.
Die Einstufungsprüfung kann entfallen, wenn das erforderliche Wissen in der in der Verordnung umschriebenen anderen Weise nachgewiesen werden kann.

Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Landesberufsschule zur Klärung.

Die Einstufungsprüfung ist in folgenden Prüfungsgebieten abzulegen:

  • im betriebswirtschaftlichen Unterricht,
  • Im fachtheoretischen Unterricht

Der Prüfungstermin wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben.

Falls die Einstufungsprüfung nicht bestanden wird, kann nach einer Frist von 2 Wochen die Wiederholung der Einstufungsprüfung erfolgen. Hat der Kandidat die Einstufungsprüfung oder die Wiederholung der Einstufungsprüfung nicht bestanden, ist er/sie berechtigt die Prüfung für eine niedrigere Schulstufe abzulegen.

Damit Sie sich optimal vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen die entsprechenden Lehrstoffverteilungen herunterzuladen. Die dazu notwendigen Fachbücher können Sie im Sekretariat der Landesberufsschule Lochau gegen eine Kaution von € 120,-- beziehen. Nach erfolgreicher Aufnahme oder Rückgabe der Bücher, in einwandfreiem Zustand, wird der Betrag rückerstattet.